kommerzieller Kredit

Kommerzieller Kredit, - Verkauf von Waren ohne sofortige Bezahlung durch den Käufer. Der kommerzielle Kredit wird auf der Grundlage von Warenlieferungen und der Einräumung eines bestimmten Zahlungsziels durch den Verkäufer gewährt. Er führt zur Entstehung des sog. Handelsgeldes, dessen wichtigste Form der Wechsel ist. Der Wechsel kann bei einer Bank diskontiert, d. h. auf einem Konto gutgeschrieben bzw. in Banknoten eingetauscht werden. Dafür erhebt die Bank einen Zins, den Diskontsatz. Die Kreditgewährung auf der Basis des kommerziellen Kredits ist in der Ursprungsform an die Warenform gebunden, d. h., der kommerzielle Kredit wurde in Form von Waren gegeben (Warenkredit). Der Wechsel, als eigentliches Zirkulationsmittel des kommerziellen Kredits, lautet auf eine feste Summe und hat nur eine beschränkte Laufzeit. Da schließlich die Banken erst nachträglich bzw. zufällig einbezogen werden, ist er für sozialistische Kreditbeziehungen ungeeignet.