Kommissionstransport

Kommissionstransport - Güter- oder Personenbeförderung privater Kraftfahrzeughalter im Auftrag volkseigener Kraftverkehrsbetriebe. Der Kommissionstransport stellt eine Form der planmäßigen Einbeziehung in die Erfüllung der volkswirtschaftlichen Aufgaben des Transportwesens dar. Der Einsatz von Fahrzeugen, Betriebsanlagen und Arbeitskräften der privaten Fahrzeughalter erfolgt auf der Grundlage eines Kommissionsvertrages ausschließlich durch die vertragsschließenden volkseigenen Kraftverkehrsbetriebe. Der jeweilige volkseigene Kraftverkehrsbetrieb übernimmt die Berechnung und den Einzug der Transportentgelte und zahlt diese unter Abzug von Berechnungs- und Inkassogebühren an den Konunissionär aus. Die juristische Selbständigkeit der Privatbetriebe wird durch die Vereinbarung von Kommissionsverträgen nicht eingeschränkt.