Kommunalkredite

Kommunalkredite sind ähnlich dem Kommunaldarlehen. Hier werden Ausgaben gestützt, die für das ein öffentliches Interesse stehen, wie Straßenbau, Krankenhäuser, Altersheime und Ähnliches. Man kann zwischen zwei verschiedenen Kommunalkrediten unterscheiden, dem echten Kommunalkredit und dem unechten. Allerdings muss für eine Kreditaufnahme eine besondere Ermächtigung der Haushaltssatzung beantragt werden, die auch nicht zum Ende eines Haushaltsjahres erlischt.

Der echte Kommunalkredit ist ein Kredit, der auch von den anfragenden Gemeinden, dem Bund oder den Ländern in Anspruch genommen wird. Da hier keine Bonitätsfrage gestellt werden muss, denn der Kreditnehmer haftet mit Steuern und dem ganzen Vermögen, werden diese Kommunalkredite immer bewilligt. Den unechten Kommunalkredit gibt es für Gemeinden, Bund und Länder, die nur für diesen Kredit Bürgen, aber dieser wird nicht von ihnen selbst in Anspruch genommen. Eine Kreditverpflichtung muss der Aufsichtsbehörde angezeigt werden.