Konditionenkartell

Konditionenkartell - Abkommen zwischen Produzenten einer Ware oder Warengruppe, in dem die einheitliche Handhabung von Liefer-, Garantie- und Zahlungsbedingungen festgelegt wird, oder Bestandteil allgemeiner Kartellabkommen. Eines der bedeutendsten Konditionenkartelle bestand vor dem zweiten Weltkrieg im deutschen Kraftfahrzeughandel. Es verpflichtete die Händler zur Einhaltung der Listenpreise, regelte die Rabattgewährung, die Höhe von Vermittlungsprovisionen sowie die Bewertung von Gebrauchtwagen und setzte einheitliche Liefer- und Zahlungsbedingungen fest. Die Kartellpartner waren einer strengen Überwachung, der Schiedsgerichtsbarkeit des Kartells und Vertragsstrafen unterworfen.