Konnossement

Konnossement [englisch: bill of lading, Abk.: BGL] - Wertpapier des Seefrachtrechts, meist Orderpapier (Orderkonnossement), gelegentlich Namenspapier und stets Traditionspapier Dispositionspapier), das die schwimmende Ware vertritt und bereits während des Transports eine Verfügung (Disposition) über sie ermöglicht. Im Bestimmungshafen gewährt es einen Anspruch gegen den Verfrachter auf Auslieferung der Güter. Das Konnossement wird vom Verfrachter für den Ablader ausgestellt. Im Konnossement ist nach Wahl des Abladers zu bescheinigen, dass der Verfrachter a) die Güter zum Transport übernommen hat (Übernahme-Konnossement); b) in ein von ihm bereitgestelltes Transportgefäß eingeladen hat (Land-Verlade-Konnossement); c) an Bord genommen hat (An-Bord-Konnossement, [englisch: shipped bill of lading]). Das Konnossement enthält den Namen des Schiffes, wenn der Transport mit einem bestimmten Schiff erfolgen soll, des Verfrachters, des Abladers und des Empfängers, die Art der Übernahme der Güter, den Bestimmungshafen, wenn dieser nicht der Wahl des Abladers überlassen worden ist, die Kennzeichnung und Beschreibung der Güter nach Art, Merkzeichen, Anzahl, Gewicht oder Maß und äußerlich erkennbarer Beschaffenheit, die Zeit und den Ort der Ausstellung des Konnossement und die Anzahl der Ausfertigungen. Das Konnossement ist vom Verfrachter oder Kapitän oder von einem Bevollmächtigten des Verfrachters zu unterzeichnen. Wird die Ware von verschiedenen Verkehrsmitteln (Landtransport-BinnenschiffSeetransport) befördert, so kann vom Erstbeförderer ein Durch-Konnossement ausgestellt werden, welches dem Konnossement Berechtigten Forderungen gegen andere Transportausführende verschaffen kann. Bei einem Durchfrachtvertrag können von den nachfolgenden Verfrachtern Lokal-Konnossement für ihre Transportleistung ausgestellt werden. Als rein gilt ein Konnossement, wenn keine negativen Eintragungen über die Beschaffenheit bzw. die Verpackung enthalten sind. Für die Form des Konnossements haben sich Standards herausgebildet, die im internationalen Frachtverkehr verwendet werden. Auf die sich aus dem Konnossement ergebenden Rechtsverhältnisse ist in erster Linie das von den Partnern gewählte, andernfalls das durch internationales Privatrecht (Privatrecht, internationales) bestimmte Recht anwendbar.