Konsortialkredit

Konsortialkredit - von mehreren, in einem Konsortium zeitweise zusammengeschlossenen Geldgebern einem Kreditnehmer gemeinsam gewährter langfristiger Kredit. Der Gerent übernimmt im Auftrag des Konsortiums die Abwicklung des Konsortialgeschäfts Bankenkonsortium) und ist der unmittelbare Vertragspartner für den Kreditnehmer. Im Kapitalismus ist der Konsortialkredit Ausdruck der Konzentration und Zentralisation von Leibkapital im Interesse der großen Monopole bei gleichzeitiger Verteilung des Kreditrisikos. Demgegenüber wird ein möglicher Konsortialkredit im Prozess der sozialistischen ökonomischen Integration durch die Einbeziehung und den planmäßigen Einsatz nationaler Kreditfonds zur Finanzierung von Investitionsvorhaben, die im gemeinsamen Interesse der finanzierenden Staaten liegen, geprägt.