Konsortium

Konsortium - 1. früher übliche Rechtsform für die einheitliche Leitung der Vorbereitung und (oder) Durchführung von mehreren Investitionsauftraggebern dienenden Gemeinschaftsinvestitionen, bes. im Rahmen von Investitionskomplexen. Das Konsortium wurde zeitweilig als zwischenbetriebliche juristische Person entsprechend einer vertraglichen Vereinbarung der Beteiligten oder einer staatlichen Weisung gebildet. Seit 1972 werden gemeinsame Investitionen durch Investitionsgemeinschaften unter der Leitung eines Hauptauftraggebers realisiert. - 2. meist vorübergehende Vereinigung kapitalistischer Gesellschaften zu gemeinsamen Handels- oder Finanzoperationen; Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Bes. hervorzuheben sind Anleiheoder Emissionskonsortien, die meist unter Führung einer Großbank zur Unterbringung von privaten oder staatlichen Anleihen, Aktien und Obligationen gegründet werden, um durch hohe Kommissionsprovisionen und Gründergewinne Monopolprofit zu sichern Bankenkonsortium). Der wachsende Umfang der Finanzoperationen des Monopolkapitals führte zur Zunahme der Konsortialgeschäfte, wobei die Großbanken, bes. heute in der BRD, auf Grund ihres verzweigten internationalen Apparates und ihrer internationalen Verflechtung die entscheidende Rolle bei allen bedeutenden Konsortialgeschäften spielen. In Großbritannien und USA konzentriert sich das Emissionsgeschäft mehr auf Emissionsbanken.