Konstruktionsvertrag
Konstruktionsvertrag - Wirtschaftsvertrag über Konstruktionsleistungen für die Neu- und Weiterentwicklung von Erzeugnissen. Die Pflichten des Auftragnehmers umschließen insbesondere die Erarbeitung der Konstruktionsunterlagen, den Bau und die Erprobung des Funktions- und Fertigungsmusters und die Mitwirkung bei der Einführung in die Produktion bis zum Erreichen der vorgesehenen Kennziffern. Erprobungsvertrag, Forschung und Entwicklung, Konstruktion, Konstruktion.