Konsulatsgebühr

Konsulatsgebühr - Entgelt für die Beglaubigung (Legalisation) von Konsulatsfakturen, Handelsfakturen und anderen Außenhandelsdokumenten durch das Konsulat des Importlandes im Ausfuhrland. Die Konsulatsgebühr ist in der Regel vom Exporteur zu entrichten und verteuert den Export, da sie an den ausländischen Käufer weiterberechnet wird.