Konsumgüterbilanzierung

Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzierung, Abk. MAK-Bilanzierung, Erzeugnisbilanzierung - als Bestandteil der komplexen Planung der sozialistischen Reproduktion, insbesondere der Planung der ökonomischen Materialverwendung, Prozess zur Erarbeitung, Realisierung und Kontrolle des volkswirtschaftlich begründeten Bedarfs an Roh- und Werkstoffen, Energieträgern und Zuliefererzeugnissen (sog. Materialien), Rationalisierungsmitteln, Ausrüstungen und Anlagen (sog. Ausrüstungen) sowie an Konsumgütern und der sich daraus ergebenden Leistungsanforderungen an die Volkswirtschaft. Die M. umschließt die Vorbereitung, Ausarbeitung, Koordinierung, Bestätigung, Realisierung und Kontrolle der Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzen sowie die Steuerung materieller Fonds. Sie ist darauf gerichtet, im Prozess der, Leitung und Planung der Volkswirtschaft, ausgehend vom Ziel der sozialistischen Produktion, die Bedarfsentwicklung in der Einheit von Menge, Struktur und Qualität zu erfassen und diese zu den erforderlichen Zeitpunkten durch rationellen Einsatz der volkswirtschaftlichen Fonds planmäßig zu decken. Die M. ist darauf gerichtet, quantitative und qualitative Faktoren des Wachstums zu erfassen; die intensive Entwicklung der Volkswirtschaft zu unterstützen und eine Steigerung des Leistungsvermögens der Volkswirtschaft zu gewährleisten. Damit trägt die M. als Kernstück der volkswirtschaftlichen Bilanzierung dazu bei, ein langfristiges stabiles Wirtschaftswachstum zu sichern und die wirtschaftlichen und sozialpolitischen Ziele der sozialistischen Gesellschaft zu erreichen. Im Prozess der Bilanzierung werden Bilanzen angewendet, die es gestatten, ständig die Ziele und Mittel der volkswirtschaftlichen Entwicklung, die Anforderungen und Möglichkeiten ihrer Realisierung in Form von Bedarf und Aufkommen gegenüberzustellen sowie die volkswirtschaftlich günstigsten Möglichkeiten zur Leistungssteigerung und zur Sicherung der Versorgung der Wirtschaft und der Bevölkerung zu ermitteln. In die Herbeiführung der Übereinstimmung zwischen Aufkommen und Bedarf mittels der M. sind eingeschlossen: a) die Sicherung eines dem volkswirtschaftlich begründeten Bedarf entsprechenden Aufkommens in Umfang, Sortiment, Qualität, Kosten und Zeit zur materiell-technischen Sicherung der Versorgung. Das betrifft alle zum Bilanzbereich gehörenden Erzeugnisse aus Produktion und Import; b) die Einflussnahme auf die ökonomisch zweckmäßige Verwendung der bilanzierten Erzeugnisse in den Anwenderbereichen; c) die Durchsetzung der Erfordernisse einer volkswirtschaftlich begründeten Vorratswirtschaft und Reservebildung; d) die Schaffung einer geeigneten Kennziffernbasis für Bilanzrechnungen und für die volkswirtschaftliche Beurteilung der Bedarfsangaben.