Konto

Konto - in der einfachen Buchführung einseitig, in der doppelten Buchführung zweiseitig geführte chronologische Rechnung über ökonomische Vorgänge. Während in Haushaltorganisationen die einfache Buchführung mit einseitigen Konto den Nachweis über, Einnahmen und Ausgaben auf der Grundlage eines Haushaltkontenrahmens bringt, ist in den Betrieben und VVB die doppelte Buchführung mit den für sie typischen zweiseitigen Konto vorgeschrieben, die durch einen Kontenrahmen systematisiert sind. Jedes zweiseitige Konto hat eine Soll- (Debet-, Lastschrift-) Seite und eine Haben- (Kredit-, Gutschrift-) Seite, durch deren Aufrechnung der Kontenumsatz ermittelt wird. Die Differenz zwischen Soll- und Habenumsatz ergibt den Saldo des Konto, der beim Abschluss zum Ausgleich in die Seite mit dem kleineren Betrag eingesetzt wird. Dem zweiseitigen Konto liegt die Gleichung: Anfangsbestand plus Zugang minus Abgang gleich Endbestand zugrunde. Auf der Sollseite buchen heißt Belasten, auf der Habenseite buchen heißt Erkennen des Kontos. Aus der Zweiseitigkeit der Konten und ihren Wechselbeziehungen (Kontenkorrespondenz) ergibt sich das Gleichungssystem der doppelten Buchführung. Man unterscheidet: aktive Konto mit Anfangsbestand auf der linken (Soll-, Lastschrift-, Debet-)Seite und passive Konto mit Anfangsbestand auf der rechten (Haben-, Gutschrift-, Kredit-)Seite. Ferner unterscheidet man Personen- und Sachkonten. Die ersten umfassen die einzelnen Kunden- und Lieferantenkonten, die zweiten gliedern sich in Bestands- und Prozesskonten. Bestand und Bewegung der materiellen und finanziellen Fonds der Betriebe werden auf den Bestandskonten dargestellt. Die Salden der Bestandskonten erscheinen als aktive oder passive Bestände in der buchhalterischen Bilanz des Betriebes. Für die Abrechnung des betrieblichen Produktions- und Zirkulationsprozesses werden Prozesskonten geführt. Die Salden dieses Kontos werden über das Konto Betriebsergebnis abgeschlossen und wirken sich gewinnerhöhend oder gewinnschmälernd auf das Betriebsergebnis aus. Beispiele für Prozesskonten sind die Konto Erlös aus realisierter Warenproduktion, Abschreibungen, Löhne und Prämien. Bei der Führung des Kontos sind die formellen Anforderungen über die Ordnungsmäßigkeit von Rechnungsführung und Statistik zu beachten. Im Konto darf beispielsweise weder verbessert noch radiert werden.