Kontovertrag

Kontovertrag - Vertrag über die Einrichtung eines Kontos bei einem Geldinstitut (Auftragnehmer) und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs des Kontoinhabers (Auftraggeber) über dieses Konto. Der Kontovertrag berechtigt und verpflichtet das Geldinstitut, das Konto zu eröffnen, Einzahlungen zugunsten des Kontos entgegenzunehmen und Aufträge des Kontoinhabers im Rahmen der Verfügungsmöglichkeiten und Rechtsvorschriften zu seinen Lasten durchzuführen, dem Konto Guthabenzinsen gutzuschreiben und es mit Gebühren und Aufwendungen aus der Auftragsdurchführung zu belasten sowie dem Kontoinhaber vereinbarungsgemäß Kontoauszüge zuzusenden. Der Kontoinhaber ist in Höhe des Guthabens Inhaber einer Geldforderung gegenüber dem Geldinstitut. Bei einer Kontoüberziehung ist er in entsprechender Höhe rückzahlungspflichtig. Dem Kontoeröffnungsantrag (Angebot) ist ein Unterschriftenblatt mit den Unterschriften der Kontoverfügungsbefugten beizulegen, das bis zu einer schriftlichen Änderung gegenüber dem Geldinstitut wirksam bleibt. Vor allem zur Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs (Verrechnungsverfahren) und zur Konzentration zeitweilig freier Geldmittel im staatlichen Kreditfonds sind die Betriebe und staatlichen Organe verpflichtet, ihre Geldmittel, soweit sie einen begründeten Bargeld- bedarf übersteigen, auf dem Konto zu halten. Sie haben ihre Zahlungsaufträge ordnungsgemäß zu erteilen und die Kontoauszüge des Geldinstituts unverzüglich zu überprüfen.