Konvertierbarkeit

Konvertierbarkeit- 1. Umtauschbarkeit von Banknoten und Papiergeldzeichen in Barrengold und umgekehrt (Goldkonvertibilität); wichtiges Merkmal der Goldwährung. Mit dem Zusammenbruch des Goldstandards im und nach dem ersten Weltkrieg wurde auch die allg. und unbeschränkte Konvertierbarkeit in Gold beseitigt Golddevisenstandard, Goldmarkt). - 2. Umtauschbarkeit der Währungen einzelner Länder untereinander, Möglichkeit des Umwechselns inländischer Zahlungsmittel in solche anderer Länder (Devisenkonvertibilität, freie Devisen). Die Konvertierbarkeit tritt in der Praxis in graduellen Abstufungen und vielen Formen auf: a) unbeschränkte, freie Konvertierbarkeit (der Zahlungsverkehr mit dem Ausland unterliegt keinen devisenrechtlichen Beschränkungen - frei konvertible Währung, frei konvertierbare Valuten), b) beschränkte Konvertierbarkeit (Umtauschbarkeit der Währungen ist nur für einen bestimmten Kreis von Ländern möglich, Währungszone), c) Teilkonvertibilität (nur für bestimmte Zahlungskategorien - entweder kommerzielle, nichtkommerzielle Zahlungen oder Finanztransfer - bzw. für einen bestimmten Personenkreis - Devisen in- oder -ausländer - bestehen keine devisenrechtlichen Beschränkungen). Die Ausländerkonvertibilität ist eine Form der Teilkonvertibilität, bei der Devisenausländer über ihr Guthaben in Devisen oder auch in Landeswährung unbeschränkt verfügen können. Dieses Recht kann auch nach Guthaben aus kommerziellen Zahlungen und Finanztransaktionen differenziert werden. Der Charakter der Konvertierbarkeit ist von dem auf den Produktionsverhältnissen beruhenden Typ der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit abhängig. Unter den Bedingungen der sozialistischen ökonomischen Integration im RGW erhöht sich die Rolle des transferablen Rubels Rubel, transferabler) als kollektive Währung der Mitgliedsländer des RGW, die die Aufgaben im kommerziellen Bereich durch die Transferabilität löst. Gleichzeitig wird der Währungsumtausch im nichtkommerziellen Zahlungsverkehr (z. B. Reiseverkehr) entsprechend den Möglichkeiten der Mitgliedsländer des RGW weiterentwickelt. Im staatsmonopolistischen Kapitalismus hängt die Konvertierbarkeit vom Grad der Verschärfung der Devisenzwangswirtschaft in der chronischen Währungskrise ab. Nach dem zweiten Weltkrieg zeichnete sich zunächst eine Erweiterung der Devisenkonvertibilität ab, was den Profitinteressen und den Expansionsbestrebungen der Monopole unter den Bedingungen der Internationalisierung des Wirtschaftslebens entsprach. So war der Übergang zur Teilkonvertibilität verschiedener westeuropäischer Währungen im Jahre 1959 eine wesentliche Voraussetzung für die Bildung der EWG. Für die meisten kapitalistischen Industriestaaten ist heute die Tendenz zur Aufrechterhaltung der Teilkonvertibilität typisch: Während die Ausländerkonvertibilität weniger ein- geschränkt wird, sind Deviseninländer, vor allem der Kapitalverkehr, mannigfachen Reglementierungen unterworfen. Als harte Währungen werden in der Regel die Währungen bezeichnet, deren Konvertibilitätsbedingungen dem Art. VIII des IWF entsprechen. Dazu gehören bes. die Währungen der Gruppe der Zehn sowie der Schweiz. Während der akuten Währungskrisen der 70er Jahre wurden die Konvertibilitätsbedingungen einer Reihe kapitalistischer Währungen teil- und zeitweise empfindlich eingeschränkt.