Konzernbilanz

Konzernbilanz - Zusammenfassung der Einzelbilanzen der zu einem Konzern gehörenden Betriebe (konsolidierter Jahresabschluss). Die Aufstellung von Konzernbilanz erfordert insbesondere die Konsolidierung des Kapitals, des kommerziellen Kredits und des Erfolgs Konsolidation). Die Notwendigkeit der Kapitalkonsolidierung resultiert aus dem Beteiligungssystem. Hierbei sind die in der Bilanz der Obergesellschaft ausgewiesenen Beteiligungen mit dem Eigenkapital der Untergesellschaften zu verrechnen. Bei der Konsolidierung des kommerziellen Kredits werden die zwischen den Konzerngesellschaften bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten gegenseitig verrechnet. Mit der Erfolgskonsolidierung sollen zwischengesellschaftliche Gewinne der Konzerngesellschaften ausgeschaltet werden. Die Eliminierung der Zwischengewinne beruht auf der Überlegung, dass der Gewinn erst dann als realisiert betrachtet werden kann, wenn die Erzeugnisse außerhalb des Konzerns abgesetzt worden sind. In der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns werden die Gewinn- und Verlustrechnungen der einzelnen Konzerngesellschaften zusammengefasst, wobei die Erlöse aus Lieferungen und Leistungen, die zwischen den Konzerngesellschaften erzielt wurden (Innenumsatzerlöse) eliminiert werden. Die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns wird zumeist in vereinfachter Form aufgestellt, wobei in der Regel von den Außenumsatzerlösen ausgegangen wird. Die Aussagekraft des ausgewiesenen Konzerngewinns ist erheblich eingeschränkt. Dabei ist zu beachten, dass in einen Konzernabschluss bei weitem nicht alle Konzerngesellschaften einzubeziehen sind, in der BRD z. B. nicht im Ausland befindliche Tochtergesellschaften. Weiterhin sind durch die Eliminierung zwischengesellschaftlicher Gewinne, durch Gewinnverlagerungen, durch die Bildung und Auflösung stiller Reserven erhebliche Gewinnmanipulationen üblich. Der ausgewiesene Konzerngewinn ist zumeist nur der Gewinnanteil, der im betreffenden Zeitraum der Obergesellschaft zuzuführen ist.