konzertierte Aktion

konzertierte Aktion - institutionalisiertes Zusammenwirken von Unternehmerverbänden, Regierung und Gewerkschaften zur Beratung von Zielprojektionen, Form der staatsmonopolisti- schen Einkommenspolitik. Die konzertierte Aktion ist ihrem Inhalt nach staatsmonopolistische Lohnregulierung und eine Beschränkung der Tarifautonomie der Gewerkschaften. Sie ist in der BRD seit 1967 gesetzlich fixiert, beruht auf den bürgerlichen Konzeptionen von der Sozialpartnerschaft und dem Staat als unparteiischem Sachwalter des Gemeinwohls. In Ländern mit Gewerkschaften, die derartige Konzeptionen nicht akzeptieren, wie z. B. in Großbritannien, Belgien und Frankreich, ist die konzertierte Aktion vom Finanzkapital nicht zu praktizieren; hier hat die staatsmonopolistische Lohnregulierung andere Formen. Gemeinsam ist allen diesen Formen der Versuch, die Gewerkschaften durch freiwillige Vereinbarungen der Expansionsstrategie des Finanzkapitals unterzuordnen, die Lohnentwicklung im Interesse von Konkurrenzvorteilen unter Kontrolle zu halten.