Konzession

Konzession [lat., = Zugeständnis, Erlaubnis] - 1. Gewerbeerlaubnis - 2. internationaler Vertrag, durch den ein Staat einem anderen Staat oder einem Wirtschaftsunternehmen aus einem anderen Staat das Recht überträgt, auf seinem Territorium unter bestimmten Bedingungen (z. B. Abgaben) und innerhalb eines festgelegten Zeitraums eine wirtschaftliche oder sonstige Tätigkeit auszuüben (z. B. Bodenschätze zu gewinnen, Hafen- oder andere Verkehrseinrichtungen oder sonstige Anlagen zu nutzen bzw. zu errichten und zu betreiben). Das Monopolkapital verschafft sich Konzession, um insbesondere weniger industrialisierte nichtsozialistische Länder ökonomisch auszuplündern. - Im Jahre 1920 vergab die Sowjetunion einige Konzession, um ausländisches Kapital für die Beschleunigung der eigenen wirtschaftlichen Entwicklung zu nutzen.