Kooperation

Kooperation, Kooperation der Arbeit- 1. in der Gesellschaft allg. Zusammenwirken, Zusammenarbeit, gemeinsames Handeln von Menschen bzw. Betrieben in der Produktion, Arbeit oder darüber hinaus im gesamten gesellschaftlichen Leben. Die Form der Arbeit vieler, die in demselben Produktionsprozess oder in verschiedenen, aber zusammenhängenden Produktionsprozessen planmäßig neben- und miteinander arbeiten, heißt Kooperation. Die Kooperation ist eine der Grundformen der Vergesellschaftung der Produktion bzw. der Arbeit. Als bestimmte Weise des Zusammenwirkens der Produzenten in der Auseinandersetzung mit der Natur ist die Kooperation eine natürliche Produktivkraft der gesellschaftlichen Arbeit und zugleich Realisierungsform bestimmter spezifischer Produktionsverhältnisse. Charakter, Ziel und z. T. Gestaltung der Kooperation sind durch die herrschenden Produktionsverhältnisse der jeweiligen Gesellschaftsformation bestimmt. Die Entwicklungsstufe der Kooperation beeinflusst direkt das Niveau der gesellschaftlichen Arbeitsproduktivität. - Man unterscheidet einfache Kooperation und gesellschaftlich entwickelte Formen der Kooperation. Die einfache Kooperation ist die gesellschaftliche Zusammenfassung vieler Arbeitskräfte zu gemeinsamer Produktion, bei der gleichartige Arbeit verrichtet wird. Sie existierte bereits in den vorkapitalistischen Produktionsweisen und führte zur Schöpfung einer gesellschaftlichen Kraftpotenz, die größer ist als die Summe der durch sie vereinten Einzelkräfte. Die einfache Kooperation bildete historisch ein Ausgangsstadium der kapitalistischen Produktionsweise. Höhere Formen der kapitalistischen Kooperation entwickeln sich mit der auf Teilung der Arbeit beruhenden Kooperation und vor allem mit dem Übergang zur maschinellen Großproduktion und zum Fabriksystem. Durch das privatkapitalistische Eigentum wird die Kooperation zu einer Zwangsvereinigung von Lohnarbeitern unter dem Kommando der Kapitalisten oder seiner Stellvertreter, zu einer Produktivkraft des Kapitals. Die kapitalistische Kooperation hat einerseits die höhere Verwertung des Kapitals zum Ziel, bildet aber andererseits die materielle Grundlage für die Klassenorganisation der Arbeiterklasse. Die sozialistische Kooperation beruht auf dem gesellschaftlichen Eigentum an den Produktionsmitteln. Sie ist das planmäßige, kollektive, kameradschaftliche Zusammenwirken der Werktätigen im Maßstab der Volkswirtschaft, auf allen Ebenen der Wirtschaftstätigkeit sowie zwischen den sozialistischen Staaten. Die sozialistische Kooperation ist Ausdruck der Übereinstimmung der Grundinteressen des einzelnen und des Betriebes mit denen der Gesellschaft. Die räumliche und zeitliche Koordinierung des gesellschaftlichen Zusammenwirkens von Kollektiven, der einheitliche Wille, gemeinsame Ziele, die Existenz eines leitenden, vermittelnden und koordinierenden Zentrums - hauptsächlich in Gestalt des sozialistischen Staates - und ein ausreichendes gegenseitiges Informationssystem sind allgemeinste Kennzeichen sozialistischer Kooperation. Der sozialistische Wettbewerb ist eine wichtige Form, in der die Kooperation realisiert wird. Die planmäßige Gestaltung der sozialistischen Kooperation führt im entwickelten Sozialismus zur Stärkung bzw. zur Schaffung solcher rationellen Organisationsformen wie Agrar-Industrie-Vereinigung, Erzeugnisgruppe, Kooperationsverband. Ziel der Kooperation im Sozialismus ist, zur Sicherung einer zunehmend besseren Bedürfnisbefriedigung eine Erhöhung der Gebrauchseigenschaften der Enderzeugnisse, Steigerung der gesellschaftlichen Arbeitsproduktivität, Senkung der Kosten sowie gemeinsames Vorgehen bei der Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zu erreichen. Die Vertiefung der sozialistischen Kooperation ist eine Grundrichtung der weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Produktionsverhältnisse, insbesondere in der Landwirtschaft. Die Kooperation kann nach verschiedenen Gesichtspunkten unterschieden werden: a) nach dem Grad des Zusammenwirkens als mittelbare (indirekte) und unmittelbare (direkte) Kooperation; b) nach Ebenen bzw. Bereichen ihrer Realisierung als innerbetriebliche Kooperation, zwischenbetriebliche Kooperation, internationale Kooperation; c) nach der Richtung ihres Verlaufes als horizontale Kooperation, d. h. Zusammenwirken auf gleicher Stufe (Erzeugnisgruppenarbeit (und vertikale Kooperation; d. h. Zusammenwirken in aufeinander folgenden Stufen eines arbeitsteiligen Produktionsprozesses. Vergesellschaftung der Produktion