Kooperationsplanung

Kooperationsplanung - Planung und Koordinierung der zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit mit dem Ziel, den volkswirtschaftlich begründeten Bedarf zu decken, die Vorzüge der sozialistischen Gesellschaftsordnung voll zu nutzen, die Arbeitsproduktivität maximal zu steigern und die Rentabilität der Betriebe zu erhöhen. Die Kooperation wird nach folgenden Grundsätzen geplant: a) Sicherung der für die Planaufgaben notwendigen Zulieferungen und Leistungen einschließlich der fremden Lohnarbeit nach Menge, Sortiment, Qualität und Werten; b) Aufbau einer planmäßigen langfristigen und kontinuierlichen Zusammenarbeit mit spezialisierten Zulieferbetrieben, die zu ständigen Kooperationspartnern zu entwickeln sind; c) umfassende, rechtzeitige und konkrete Abstimmung der Kooperationsbeziehungen Kooperationsverträge sowie Liefer- und Leistungsverträge auf der Grundlage von Koordinierungsvereinbarungen; d) Verbesserung der Kooperationsbeziehungen durch die Bildung und Verwendung von planmäßigen materiellen und finanziellen Reserven sowie durch die Anwendung ökonomischer Stimuli; e) Sicherung der Produktion und Lieferung in wirtschaftlichen Losgrößen; f) Beseitigung der Zersplitterung der Produktion und der unrationellen Parallelfertigung; g) Wahl der günstigsten Transportmittel, . Verkürzung der Transportwege und Beseitigung gegenläufiger Transporte. - Die Kooperationsplanung ist Bestandteil der eigen- verantwortlichen Leitung und Planung der sozialistischen Warenproduzenten. Die nach dem Produktionsprinzip aufgebauten Verflechtungsbilanzen und Teilverflechtungsmodelle sind eine wichtige Grundlage für die Kooperationsplanung. Die zentralen wirtschaftsleitenden Organe und Bezirkswirtschaftsräte unterstützen die ihnen nachgeordneten Betriebe und Einrichtungen bei der Entwicklung der Kooperationsplanung - Um alle freien Kapazitäten auszunutzen, wurde in den wichtigsten Industriebezirken eine Kooperationsleitstelle bei den Bezirkswirtschaftsräten geschaffen. Dieser Leitstelle werden freie Kapazitäten an Lohnarbeit gemeldet, die sie erfasst und an die jeweiligen Bedarfsträger weitervermittelt.