Kooperationsvereinbarung

Kooperationsvereinbarung - meist mehrseitiger Vertrag über die (in der Regel langfristige) Zusammenarbeit von Betrieben der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft zur gemeinsamen Leitung bestimmter Prozesse durch die Partner zwecks Vereinigung von Kräften und Mitteln, insbesondere zur gemeinsamen Durchführung von Produktionsaufgaben derselben Produktionsstufe oder in verschiedenen zusammenhängenden Stufen einer Kooperationskette. Kooperationsvereinbarung sind Organisationsverträge oder komplexe Verträge mit Elementen solcher Verträge und von Koordinierungsverträgen, gegebenenfalls auch von Leistungsverträgen; . sie sind schriftlich (zweckmäßig als Urkunde) abzuschließen. Tragende Prinzipien sind die kameradschaftliche Zusammenarbeit sowie die Gleichberechtigung der Partner. Zum Inhalt der Kooperationsvereinbarung gehören insbesondere a) die Zielstellung; b) die gemeinsam zu lösenden Aufgaben; c) die Art und Weise des Zusammenwirkens der beteiligten Betriebe bei der Realisierung der Ziele und Aufgaben; d) die Art und Weise der Finanzierung gemeinsamer Produktionstätigkeit und der Beteiligung der Partner an erzielten Ergebnissen; e) die Art und Weise der Realisierung gemeinsam organisierter Prozesse im Rechtsverkehr; f) Voraussetzungen und Bedingungen für die Beteiligung weiterer Partner bzw. die Beendigung der Beteiligung. Das Staatliche Vertragsgericht entscheidet Streitigkeiten über die Erfüllung, jedoch nicht über den Abschluss und die Gestaltung von Kooperationsvereinbarung.