Kosten-Nutzen-Rechnung

Kosten-Nutzen-Rechnung - Gesamtheit aller Maßnahmen zur Sicherung einer effektiven Haushalts-, Vermögens- und Fondswirtschaft der staatlichen Organe und staatlichen Einrichtungen Haushaltsorganisationen). Die Kosten-Nutzen-Rechnung ist keine spezielle Finanzierungsform. Der Begriff der Kosten-Nutzen-Rechnung ist in den 60er Jahren im Zusammenhang mit der Leistungsfinanzierung als Ausdruck für die spezifische Art der Wirtschaftsführung der staatlichen Organe und staatlichen Einrichtungen entstanden. Mit der Weiterentwicklung der Planung, Finanzierung und Abrechnung der staatlichen und der damit verbundenen Ablösung der Leistungsfinanzierung drückt die Kosten-Nutzen-Rechnung die spezifischen Erfordernisse zur Durchsetzung des sozialistischen Sparsamkeitsprinzips in den staatlichen kulturellen und sozialen Einrichtungen bei der Realisierung der einheitlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik des sozialistischen Staates aus. Die Kosten-Nutzen-Rechnung zeigt sich in den Bemühungen um eine verbesserte Leistungsplanung Plan der Aufgaben), um die verstärkte Anwendung von Haushaltsnormen und eine höhere Qualität der Kontrolle und Analyse. Gegenwärtig wird der Begriff Kosten-Nutzen-Rechnung kaum noch angewandt.