Kosten- und Preisvorgaben

Kosten- und Preisvorgaben - von den verantwortlichen staatlichen bzw. wirtschaftsleitenden Organen bestätigte normative Vorgaben für a) die Kosten, die bei der Herstellung eines neuen und weiterentwickelten Erzeugnisses maximal aufgewendet werden dürfen (Kostenvorgabe), b) den voraussichtlichen Industriepreis eines solchen Erzeugnisses (Preisvorgabe), wobei die Preisvorgabe grundsätzlich nach den für die Bildung des Industriepreises geltenden Prinzipien ausgearbeitet wird. Mit den Kosten- und Preisvorgaben werden verbindliche Maßstäbe für die Forschung und Entwicklung, Produktion und Anwendung neuer und weiterentwickelter Erzeugnisse gesetzt und es wird gewährleistet, dass bei Forschungs- und Entwicklungsaufgaben neben dem wissenschaftlich-technischen Aspekt auch ökonomische Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Kosten- und Preisvorgaben werden für die Erzeugnisse bestätigt, deren Entwicklung in den Plänen Wissenschaft und Technik festgelegt ist. Sie werden im Stadium der Aufgabenstellung für Forschung und Entwicklung von dem für das jeweilige Entwicklungsthema verantwortlichen Betrieb (bzw. das verantwortliche Organ) ausgearbeitet. Die Preisvorgaben werden mit den Hauptabnehmern und anderen Beteiligten abgestimmt und danach - zusammen mit den Kostenvorgaben - bestätigt. Im weiteren werden die Kosten- und Preisvorgaben unter Berücksichtigung der sich ergebenden Veränderungen (in den Gebrauchseigenschaften, im voraussichtlichen Aufwand und im zu erwartenden Nutzen) präzisiert (d. h. überprüft und ggfs. korrigiert) und spätestens mit der Planverteidigung der Betriebe endgültig bestätigt. Die Industriepreise werden grundsätzlich in Höhe der endgültig bestätigten Preisvorgabe festgesetzt und damit die Übereinstimmung der festgesetzten und der der Planung zugrunde liegenden Industriepreise gesichert. Wenn jedoch nach der endgültigen Bestätigung der Preisvorgabe Veränderungen in den Gebrauchseigenschaften eintreten, wird dies in differenzierter Form bei der Bildung der Industriepreise berücksichtigt. - Preisvorgaben werden auch für die EVP neuer Konsumgüter von hoher volkswirtschaftlicher Bedeutung bestätigt.