Kostenabgrenzung

Kostenabgrenzung - sachliche und zeitliche Bereinigung der Gesamtkosten des Betriebes zur exakten Darstellung der Selbstkosten der hergestellten Erzeugnisse und Leistungen einer Abrechnungsperiode und des entsprechenden Periodenergebnisses. Durch die Kostenabgrenzung werden alle Zufälligkeiten ausgeschaltet, um die Abrechnungsergebnisse vergleichbar und bewertbar zu machen. Die sachliche Kostenabgrenzung umfasst die Trennung aller Kosten nach ihren Entstehungsursachen (z. B. für absetz- bare Leistungen und den betrieblichen Eigenverbrauch), nach ihren Finanzierungsquellen (z. B. für absetzbare Leistungen und für Betreuungsleistungen) und nach ihrer Angemessenheit (z. B. in planbare und\nichtplanbare, in kalkulationsfähige und nichtkalkulationsfähige Kosten). Die zeitliche Kostenabgrenzung filtert aus den Gesamtkosten einer Periode jene Kosten heraus, die erst in späteren Perioden in die Selbstkosten der abzusetzenden Waren eingehen (Kosten für künftige Abrechnungszeiträume) und aktiviert sie als Vorleistungen (z. B. Forschungs- und Entwicklungskosten). Sofern mit Sicherheit Kosten zu erwarten sind, die in den der Verkaufsperiode nachfolgenden Perioden erwartet werden müssen Nachleistungen), müssten eigentlich finanzielle Reservefonds (z. B. Rückstellungen für Garantiekosten) gebildet werden. Zur zeitlichen Kostenabgrenzung zählt auch die Kostenabgrenzung, durch die der Auseinanderfall von Entstehung - und Zahlungsperioden bei verschiedenen Kostenarten berücksichtigt wird (z. B. Mietvorauszahlungen, zu erwartende Vertragsstrafen).