Kostenart

Kostenart - Kategorie zur Gruppierung der verschiedenartigen betrieblichen Aufwendungen für alle Teilprozesse nach der Art ihrer Entstehung. Die Mindestgliederung ist durch den Kontenrahmen vorgeschrieben. Kostenart sind die untersten betrieblichen Erfassungseinheiten, die in sich nicht weiter zerlegt werden können. Unabhängig von ihrer Finanzierungsquelle sind sie unsaldiert (mit eventuellen Einnahmen aus gleicher materieller Ursache) als primäre Kosten nachzuweisen.