Kostenartenrechnung

Kostenartenrechnung - erste Stufe der Kostenrechnung, in der die Kosten nach der Art ihrer Entstehung (als Kostenarten, z. B. Abschreibungen, Materialverbrauch, Löhne usw.) als Voraussetzung für die weitere Aufbereitung der Kosten nach Kostenstellen und Kostenträgern erfasst werden. Die Kostenartenrechnung wird in der Finanzrechnung und auch in der Kostenrechnung (Betriebsabrechnung) durchgeführt, ist also in der Regel keine selbständige Struktureinheit. Diese Kostensammlung wird für die wichtigsten Kostenarten in den Sachgebieten Grundmittel-, Material- und Lohnrechnung vorbereitet. Die Kostenarten müssen nach einheitlichen Merkmalen gegliedert werden, um die Vergleichbarkeit der Abrechnungsergebnisse innerhalb des Zeitvergleichs bzw. der zwischenbetrieblichen Vergleiche und für Analysen und Bilanzierungszwecke zu sichern. Organisatorische Hilfsmittel sind hierfür die Gliederungs- und Zuordnungsvorschriften des Kontenrahmens. In, der Kostenartenrechnung sollen nur primäre Kostenarten erfasst werden. Beispiel: Kosten für den Kohleverbrauch im Heizhaus sind unter den Kostenarten als Hilfsmaterialverbrauch und nicht als Heizungskosten nachzuweisen.