Kostenerfassung

Kostenerfassung - sofortiges, lückenloses und vollständiges Feststellen aller entstehenden Aufwandselemente. Jeder betriebliche Aufwand und jede Geldausgabe ist durch einen Beleg nachzuweisen. Die Ordnungsmäßigkeit der Belegausstellung und -erfassung ist die Grundlage einer einwandfreien Kostenerfassung. Die Berechtigung zur Ausstellung von Belegen ist durch genaue Organisationsanweisungen betrieblich zu regeln. Die Kostenerfassung geschieht primär nach Kostenarten, durch Hinzufügen der verbrauchenden Kostenstelle und eventuell auch des betreffenden Kostenträgers werden aber bereits die Voraussetzungen für die Kostenrechnung insgesamt geschaffen.