Kostenrechnung

Kostenrechnung - Sachgebiet der betrieblichen Rechnungsführung und Statistik zur systematischen Abrechnung der Kosten nach der Art, dem Ort und dem Zweck ihrer Entstehung und Verursachung sowie zur Kontrolle und Analyse der Kosten. Die Kostenrechnung wird in den Industriebetrieben der Betriebsabrechnung gleichgesetzt; wird diese Abrechnung auf Konten (buchhalterisch) durchgeführt, ist auch die Bezeichnung Betriebsbuchführung üblich. Sie ist ein wichtiges Leitungsinstrument, das Informationen für alle betrieblichen und überbetrieblichen Ebenen über die Qualität (das Niveau) aller betrieblichen Arbeitsverrichtungen liefert. Hierbei ergibt die Gegenüberstellung von geplanten Kostengrößen (bzw. normativen Kosten) und tatsächlich angefallenen Kosten (PlanIst-Abrechnung, Kostenrechnung, normative) in den Kostenstellen und bei den Kostenträgern bes. wichtige Erkenntnisse über die Planmäßigkeit der abgelaufenen Prozesse. In der Kostenrechnung wird das in einer Periode erwirtschaftete Ergebnis (Gewinn/ Verlust), differenziert nach Kostenträgern bzw. Kostenträgergruppen, in einigen Industriezweigen auch nach Kostenstellen, ausgewiesen. Mit der wachsenden Bedeutung der innerbetrieblichen wirtschaftlichen Rechnungsführung rückt dabei die Kontrolle der Kostenverursachung durch die Verantwortungsbereiche (Kostenstellen) mittels Vergleich zwischen Kosten und erzeugten Leistungen immer mehr in den Vordergrund. Die Kostenrechnung wird in drei Abrechnungsstufen vorgenommen: Kostenartenrechnung; Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung. Die Vielzahl der anfallenden Kostenarten wird auf dem betrieblichen Kontensystem (Kostenartenrechnung) nach Vorbereitung durch analytische Rechnung erfaßt. Einheitliche Nomenklaturen der Erfassung sind dafür erforderlich. Notwendige sachliche und zeitliche Kostenabgrenzungen werden bereits auf dieser Stufe vorgenommen. Die Kostenarten werden den verbrauchenden sowie verursachenden Kostenstellen in der Kostenstellenrechnung zugerechnet, in der auch die Kontrolle des Verbrauchs der Brigaden (Brigadeabrechnung) bzw. der Abt. und die Errechnung der Zuschlagssätze für die indirekt zurechenbaren technologischen Kosten und für die Abteilungsleitungskosten für die Zwecke der Zuschlagskalkulation erfolgt. Endstufe der Kostenrechnung ist die Feststellung der Selbstkosten der Erzeugnisse und Leistungen des Betriebes (Kostenträgerzeit- und Kostenträgerstückrechnung). Die kostenträgerbezogene Kostenrechnung dient sowohl zur Ermittlung von Preisen (Preiskalkulation), zur Rentabilitätskontrolle von Erzeugnissen und Leistungen bei bestehenden Preisen, zur Nutzensbe- und -abrechnung wissenschaftlich-technischer und technisch-organisatorischer Maßnahmen und verschiedener Formen des sozialistischen Wettbewerbs sowie für über- /zwischenbetriebliche Kostenvergleiche (Bestwertvergleiche, Weltstandsvergleiche) und für Zeitvergleiche. Die Kostenrechnung weist hierbei enge Beziehungen zur Nutzensrechnung auf. Die Schwierigkeiten der Kostenrechnung entstehen vor allem bei der Ermittlung der Selbstkosten der Erzeugnisse; weil für erhebliche Teile der betrieblichen Kosten in der Mehrzahl der Betriebe keine direkte Verursachung durch bestimmte Kostenträger gegeben ist. Diese indirekt zuzurechnenden Kosten werden den Kostenträgern mittels Zuschlagssätzen bei Anwendung der Zuschlagskalkulation zugerechnet. Höhere ökonomische Aussagekraft gewinnt die Kostenrechnung bei Einführung der normativen Kostenrechnung in die drei Stufen der Abrechnung. Die Kostenrechnung kann sowohl kontenmäßig als auch tabellarisch (über Abrechnungsbogen) durchgeführt werden.