Kostenstellenrechnung

Kostenstellenrechnung - zweite Stufe der Kastenrechnung, die sich an die Kostenartenrechnung anschließt und die Kosten nach dem Ort des Verbrauchs (Kostenstelle) sammelt, auswertet und in Betrieben mit Zuschlagskalkulation Zuschlagssätze ermittelt. Als Kostenstelle werden selbständige Verantwortungsbereiche angesehen, wie Abteilungen, Meisterbereiche, Brigaden oder sogar Einzelarbeitsplätze (Platzkostenrechnung). Um auch die außerhalb der tatsächlichen Kostenstellen anfallenden Kosten abrechnen zu können, werden fiktive Kostenstellen eingeführt, z. B. für die Sammlung der Kosten, Umlage Fonds Technik, Zinsen, Gebühren, Steuern. Die Zusammenfassung mehrerer Kostenstellen zu größeren Einheiten wird Kostenstellenbereich genannt, z. B. alle Hilfsabteilungen; der Gesamtbereich der Werkleitung. In der Regel wird die Kostenstellenrechnung mittels des Betriebsabrechnungsbogens I (Kostenstellen-Abrechnungsbogen) durchgeführt, auf dem in den Zeilen die Kostenarten und in den Spalten die einzelnen Kostenstellen angeordnet sind. Die Kostenstellenrechnung kontrolliert die Entwicklung der Kosten durch die Gegenüberstellung der tatsächlich angefallenen mit den geplanten (normativen) Kosten der erzeugten entsprechenden Leistung (Kostenstellenleistung) in der Kostenstelle. Die hieraus abgeleiteten Abweichungen zwischen beiden Kostenqualitäten sind ein wichtiges Leitungsmittel für die Werkleitung zur Beurteilung der Effektivität der geleisteten Arbeit bzw. durchgeführter technisch- organisatorischer Maßnahmen und der Wettbewerbsverpflichtungen. Diese Verantwortungsrechnung nach Kostenstellen ist ein Instrument zur Verwirklichung der Forderung nach innerbetrieblicher wirtschaftlicher Rechnungsführung und vollkommen unabhängig vom verwendeten Kalkulationsverfahren, also auch bei Divisionskalkulation aktuell. Die Kostenstellenrechnung kann bis zur vollständigen Gewinnermittlung nach Kostenstellen weitergeführt werden, sofern die notwendigen Voraussetzungen vorhanden sind. Hierzu zählen: messbare und vergleichbare Leistungen, bestehende Verrechnungspreise zwischen den abgebenden und übernehmenden Kostenstellen, betriebsinterne Preise für die Stufenprodukte bzw. Finalprodukte einer Kostenstelle sowie eine funktionsfähige Form der Plankostenrechnung. Ferner werden in der Kostenstellenrechnung die indirekt zurechenbaren Kosten zur Festlegung der Zuschlagsätze für die Weiterverrechnung auf die Kostenträger gesammelt, sofern die Zuschlagskalkulation Verwendung findet. Wird nur dieses Kostenvolumen auf den Abrechnungsbögen der Kostenstellen zusammengestellt, handelt es sich um einen Netto-BAB, auf den sich viele kleine Betriebe beschränken. Die Kostenerfassung nach Kostenstellen ist für die meisten Kostenarten möglich, wenngleich auch hierbei nach der Genauigkeit der Erfassung zwischen direkt und indirekt zurechenbaren Kosten unterschieden werden muss. Der direkt messbare Verbrauch ergibt direkte Stellenkosten, für die auch eine direkte Verantwortlichkeit abgeleitet werden kann. Der andere Teil kann auf Grund fehlender Voraussetzungen der Messbarkeit bzw. des Nachweises der Beeinflussbarkeit nur als indirekte Stellenkosten über Schlüsselung (Kostenumlage) zugeteilt werden.