Kostenträger

Kostenträger -1. alle in der Kostenträgerrechnung abzurechnenden Leistungseinheiten eines Betriebes, die nach dem Verursachungsprinzip letztlich alle entstandenen Kosten zu tragen haben. Kostenträger können absatzfähig oder für den Eigenverbrauch (z. B. Hilfsleistungen) bestimmt sein, Finalprodukte oder technologische Baugruppen oder auch Einzelteile sein. - 2. das für die Finanzierung gesellschaftlicher Aufgaben zuständige staatliche Verwaltungsorgan (Stadt, Kreis, Bezirk). - 3. Träger der finanziellen Aufwendungen für staatliche Einrichtungen und Maßnahmen. .