Kostenträgerrechnung

Kostenträgerrechnung - dritte Stufe der Kostenrechnung, die sich an die Kostenarten- und Kostenstellenrechnung anschließt und in der die Kosten auf die verschiedenartigen Leistungen verrechnet werden. In der Kostenträgerrechnung werden die zum Absatz bestimmten Erzeugnisse und Leistungen sowie die eigenverbrauchten innerbetrieblichen Leistungen (z. B. eigene Hilfsleistungen) abgerechnet. Die Kostenträgerrechnung kann buchhalterisch (über Kostenvergleich Konten) oder statistisch (tabellarisch) abgewickelt werden. Als Tabelle dient der Betriebsabrechnungsbogen nach Kostenträgern, dessen senkrechte Einteilung die Kostenträger umfasst. Die im Abrechnungsbogen der Kostenstellen zusammengestellten Kostenkomplexe erscheinen in der Zeilengliederung, womit die Kostenträgerrechnung zugleich die Kalkulation der erzeugten Leistungen darstellt, die prinzipielle Übereinstimmungen mit dem verbindlichen Kalkulationsschema hierbei unterstellt. Die Kostenträgerrechnung kann in verschiedenen Varianten (z. B. als reine Istkostenrechnung oder als normative Kostenrechnung) durchgeführt werden. Werden die Kostenträger in einer einzigen Abrechnungsperiode stimmen Kostenträgerstückrechnung und Kostenträgerzeitrechnung überein. Erstreckt sich die Herstellung über mehrere Perioden, so werden die in jeder Periode angefallenen Kosten nach Kostenträgern gesammelt (Kostenträgerzeitrechnung). Die Addition der Einzelsummen aus den Kostenträgerzeitrechnungen verschiedener Abrechnungsperioden ergibt die Kostenträgerstückrechnung. Durch die Kostenträgerrechnung werden Unterlagen für die Preisbildung, für die Finanzplanung und für betriebliche und staatliche Kontrollen geschaffen. Die Aussagefähigkeit der Kostenträgerrechnung hängt in erheblichem Umfang von der erzielbaren Genauigkeit der indirekt zurechenbaren Kosten ab.