Kostenvorgaben

Kostenvorgaben - alle absoluten oder relativen Begrenzungen der Kostenhöhe; i. e. S. Zielstellung für die Höhe der Kosten, die entsprechend den gesellschaftlichen Anforderungen maximal für die Produktion eines neuen und weiterentwickelten Erzeugnisses mit bestimmten Gebrauchseigenschaften entstehen dürfen. Sie haben eine Senkung der Kosten pro Einheit der Gebrauchseigenschaften zu enthalten. Kostenvorgaben sollen einen rationellen Einsatz und die Einsparung von Energie, Rohstoffen und Material fördern und zur höheren Auslastung der Grundmittel sowie zu einem effektiven Verbrauch lebendiger Arbeit beitragen. Sie sind als Bestandteil der wissenschaftlich-technischen Aufgabenstellung zu erarbeiten und für die Forschungs- und Entwicklungskollektive verbindlich. Kostenvorgaben sind aus der Analyse der Kosten für vergleichbare Erzeugnisse (einschl. Weltstandsvergleiche) unter Berücksichtigung geplanter Intensivierungsmaßnahmen und der vorgesehenen Entwicklung der Gebrauchseigenschaften abzuleiten und in die Pläne Wissenschaft und Technik aufzunehmen. Sie sind bereits während der Entwicklungsarbeiten, mindestens jedoch mit der Erarbeitung des Volkswirtschaftsplanes für das Einführungsjahr der neuen/ weiterentwickelten Erzeugnisse, weiter zu präzisieren und spätestens mit der Planverteidigung der Betriebe endgültig zu bestätigen. Sinngemäß gelten Kostenvorgaben auch für die Entwicklung neuer Verfahren und Technologien.