Kraftomnibusse

Abkommen über die Allgemeinen Bedingungen für die Durchführung internationaler Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen - zur Verbesserung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Personenbeförderung mit Kraftomnibussen am 5.12.1970 abgeschlossenes Abkommen sozialistischer Staaten. Internationale Personenbeförderungen erfolgen nach vereinbarten Allgemeinen Bedingungen, die dem Abkommen beigefügt sind. Diese Bedingungen enthalten Begriffsbestimmungen, Verfahrensregeln für die Erteilung von Genehmigungen, Beförderungsbedingungen für den Kraftomnibus-Linienverkehr sowie Bestimmungen, die die Kraftomnibusse und ihr Personal betreffen.