Kraftverkehr

Kraftverkehr - 1. Ortsveränderung von Gütern und Personen mittels Kraftwagen auf Straßen. Der Kraftverkehr kann unterschieden werden: a) nach dem Transportobjekt in Güterkraftverkehr und Personenkraftverkehr; b) nach der Inanspruchnahme bzw. Zugänglichkeit in öffentlichen (auch gewerblichen) Kraftverkehr (z. B. öffentlicher und vertragsgebundener Linien-, Berufs- und Gelegenheitsverkehr) und nichtöffentlichen Kraftverkehr (z. B. Werk- und Individualverkehr); c) nach den Eigentumsmerkmalen in volkseigenen Kraftverkehr und privaten Kraftverkehr (mit Kommissionsvertrag). - 2. i. e. S. bezirklich geleiteter Transportzweig für den gesamten öffentlichen Straßengüter- und Straßenpersonenverkehr mit Kraftfahrzeugen aller Eigentumsformen, der durch die Hauptverwaltung des Kraftverkehr beim Ministerium für Verkehrswesen einheitlich und zentral angeleitet wird. Er umfasst die Gesamtheit der betrieblichen, organisatorischen und technischen Einrichtungen, die den Güterkraftverkehr einschließlich Spedition mit Güterkraftwagen, Spezialkraftwagen (z.B. Möbel-, Silofahrzeugen), Gütertaxi sowie Zugmaschinen mit Anhänger (in Ausnahmefällen mit Anschluss- bahnen), den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen und Personenkraftwagen (Taxi, Fahrzeuge der Selbstfahrvermietung, in bes. Fällen auch mit Fahrgastschiffen und Fähren) vorrangig im Nahverkehr (Stadt- und Überlandverkehr) durchführen. Weiterhin werden sonstige Leistungen ausgeführt, die diesen Ortsveränderungen dienen (z. B. Güterumschlag, Lagerei) und die für diese Zwecke vorhandenen Arbeitsmittel in eigenen Betriebswerkstätten instand halten. Zum Transportzweig Kraftverkehr gehören ferner die Betriebe der Fahrschulausbildung sowie die juristisch und ökonomisch selbständigen Kraftfahrzeuginstandsetzungsbetriebe (Abk. KIB) zur industriellen Instandsetzung von Nutzfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen (insbesondere Baugruppen). Die Verkehrsbetriebe des Kraftverkehr haben die Aufgabe, ihr Aufgabengebiet, im allgemeinen ein bis zwei politische Kreise, im Flächenverkehr zu erschließen und mit den Verkehrsnetzen anderer Transportzweige zu verknüpfen, im Fernverkehr eilbedürftige und verderbliche Güter zu befördern sowie Ausflugsfahrten im Personenverkehr durchzuführen. In Einzelfällen werden Umschlagsarbeiten auf Bahnhöfen und in Häfen vorgenommen. Der zweckmäßige Einsatzbereich des Kraftverkehr wird charakterisiert durch a) wirtschaftliche Beförderung relativ kleiner Gutmengen bzw. schwacher Personenbeförderungsströme (Verkehrsstrom); b) den Direkttransport im Haus-Haus-Verkehr und den damit verbundenen geringen Zeitaufwand für Anfangs- und Endoperationen (z. B. Rangierarbeit, fehlende Zugbildung); c) hohe Transportgeschwindigkeit; d) weitgehende Unabhängigkeit von geographischen und topographischen Bedingungen; e) hohe Anpassungselastizität an wechselnde Anforderungen. - Wachsende Bedeutung erhalten der grenzüberschreitende Güterverkehr zwischen den sozialistischen Ländern und in das nichtsozialistische Währungsgebiet sowie Schwerlasttransporte. Die mögliche Trennung der Zugkraft vom Ladegefäß durch Verwendung schnell fahrender Sattelzugmaschinen hat den ökonomisch günstigen Einsatzbereich des Kraftverkehrs wesentlich erweitert. Infolge seiner kleinen Transporteinheiten (derzeit bis etwa 50 t Gesamtmasse) ist der Kraftverkehr für den Transport großer Gütermengen, bes. im Fernverkehr, technisch wie ökonomisch ungeeignet. Beim Wirtschaftlichkeitsvergleich mit anderen Transportzweigen (insbesondere Eisenbahntransport) ist zu beachten, dass der Kraftverkehr gegenwärtig nicht zur Deckung des Aufwandes für Bau und Unterhaltung seiner Verkehrswege herangezogen wird. Der Kraftverkehr, um 1900 entstanden, entwickelte sich infolge zahlreicher technischer Mängel der Fahrzeuge in schnellerem Umfange erst nach dem ersten Weltkrieg und in starkem Konkurrenzkampf zur Eisenbahn. Nach dem zweiten Weltkrieg hat sich der Kraftverkehr, unterstützt durch moderne Konstruktions- und Fertigungsprinzipien im Fahrzeugbau, international eine technisch und ökonomisch bedeutende Stellung erworben. - Auf dem Gebiet der heutigen DDR wurden 1946 Autotransportgemeinschaften (ATG) errichtet. Mit der Gründung wurden Vereinigungen Volkseigener Betriebe Kraftverkehr (später Verwaltungen volkseigener Kraftverkehrs- und Reparaturbetriebe) gebildet, deren Aufgaben 1954 von den damaligen Bezirksdirektionen für Kraftverkehr (BDK) übernommen wurden. Seit dem Jahre 1969 wurden die im Rahmen eines Bezirks tätigen Betriebe des volkseigenen Kraftverkehrs in Kraftverkehrskombinate zusammengefasst.