Kraftwerk
Kraftwerk, Elektrizitätswerk: Anlage zur Erzeugung von Elektroenergie durch Umformen der in einem Energieträger vorhandenen Primärenergie. Nach deren Art unterscheidet man vor allem Wärmekraftwerk (gespannter Dampf), Wasserkraftwerk, und zwar Laufwasserkraftwerk, Speicherkraftwerk und Pumpspeicherkraftwerk (kinetische Energie strömenden Wassers) und Kernkraftwerk (Kernspaltungsenergie), nach Art des Einsatzes Grundlastkraftwerk und Spitzenlastkraftwerk (z. B. Pumpspeicherkraftwerk). Die bei uns am meisten vertretene Kraftwerksart, das Wärmekraftwerk mit Braunkohlenfeuerung, weist einige charakteristische Merkmale auf: Bunkerschwerbau zur Bevorratung mit Kohle. Kesselhaus zur Erzeugung des Dampfes, Maschinenhaus mit den Turbinen-Generator-Blöcken zur Elektroenergieerzeugung, Kühltürme. Rauchgasanlage, bestehend aus Filteranlagen. Füchsen (Rauchgaskanäle) und Schornstein, sowie Entaschungs- und Wasseraufbereitungsanlage. Bunkerschwerbau, Kessel- und Maschinenhaus werden zu einem Kraftwerksblock zusammengefasst. Beim Wärmekraftwerk kann der Abdampf zu Heizzwecken (Fernwärme) verwendet werden; Heizkraftwerk sind Dampfkraftwerk deren Abdampf ausschließlich der Fernwärmeversorgung (Heizung, Warmwasser) dient.