Krankenhausfinanzierung

In Deutschland gilt für die Finanzierung der Krankenhäuser noch das Prinzip einer dualen Finanzierung. Dies ist festgelegt durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz. Das heißt, das die doch recht hohen Investitionskosten von den Krankenhäusern über den Krankenhausplan und einem Investitionsprogramm von den Bundesländern finanziert werden. Was die laufenden Kosten anbetrifft, sind derzeit noch die Krankenkassen und eine Zahlungsregelung von einzelnen Behandlungsfällen in der Pflicht.

Allerdings kann hier zeitnah nichts unternommen werden, wenn Investitionen getätigt werden müssen. Die Finanzierung durch die Länder ist mit einer enormen Wartezeit verbunden. Teilweise kann diese bis zu zehn Jahren sein. Nach der Bewilligung wird aber nicht der komplette Betrag fällig, sondern hier wird in Raten das Geld beigeführt. Dadurch müssen viele Krankenhäuser mit einer Zwischenfinanzierung ihre Baumaßnahmen sicherstellen. Was allerdings wieder zu höheren Kosten führt, da eine Zwischenfinanzierung meistens schlechte Zinsen beinhaltet.