Krankenzusatzversicherung

Mit einer Krankenzusatzversicherung kann ein gesetzlich Versicherter dieselben Leistungen erhalten, wie ein Privatpatient. Die Krankenzusatzversicherung wird bei einem privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen.

Die Gesetzliche Krankenversicherung deckt die Basisversorgung im Krankheitsfall ab. Dazu gehören die Kosten für ambulante und stationäre Behandlung, Therapien und Hilfsmittel sowie die Kosten für Medikamente. Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung kann man im Bedarfsfall auch die so genannten Wahlleistungen im Krankenhausbereich wahrnehmen. Chefarztbehandlung und Zweibett- oder Einbettzimmer sind dadurch auch für gesetzlich Versicherte zugänglich. Die private Krankenzusatzversicherung übernimmt die Kosten in vertraglich vereinbarter Höhe. Diese ist in Tarifen festgehalten, die man einzeln oder als Paket zusammenstellen kann. Die Behandlung durch den Leitenden Arzt und die Unterbringung in einem Zweibett- oder Einzelzimmer sind die am meisten gewählten Tarife in der Krankenzusatzversicherung. Es gibt auch Unternehmen, die im Rahmen der Zusatzversicherung eine bessere Versorgung bei Heilmitteln (z.B. Krankengymnastik) oder Hilfsmitteln (z.B. Brillen) ermöglichen.

Wer einen Tarif für die Krankenzusatzversicherung abschließt, zahlt für jedes Familienmitglied den entsprechenden Beitrag. Eine Familienversicherung, wie in der Gesetzlichen Krankenkasse üblich, gibt es nicht. Jedes versicherte Familienmitglied erhält eine Versicherungskarte, aus der die versicherten Leistungen hervorgehen. Bei der Aufnahme in eine stationäre Einrichtung weist sich der Versicherte mit dieser Karte als Privatpatient aus. Die Standardleistungen rechnet das Krankenhaus mit der gesetzlichen Krankenkasse ab, während die Wahlleistungen für Chefarzt und Zimmer mit dem Patienten selbst abgerechnet werden. Die Rechnung wird bei der Versicherung eingereicht und dem Versicherungsnehmer erstattet. Manche Krankenhäuser rechnen nach einer erfolgten Abtretung der vertraglichen Ansprüche mit dem Versicherungsunternehmen direkt ab.

Die Kosten für eine private Krankenzusatzversicherung sind nur von den gewählten Tarifen und vom Eintrittsalter des Versicherten abhängig. Der Beitrag muss auch dann entrichtet werden, wenn das Einkommen sinkt oder ganz entfällt.