Kredit für Freiberufler

Freiberufler müssen etliche Voraussetzungen erfüllen, wenn sie bei ihrer Bank einen Kredit für Freiberufler beantragen. Zunächst müssen sie, wie jeder andere Antragsteller auch, ihr Einkommen belegen. Da Selbstständige und Freiberufler meistens keine regelmäßigen Einkünfte haben, muss für den Antrag auf einen Kredit für Freiberufler eine betriebswirtschaftliche Auswertung vorgelegt werden. Aus dieser sollte hervorgehen, dass der Betrieb des Antragstellers auf sicheren Beinen steht. Oft verlangen die Banken auch die Kontoauszüge der vergangenen Monate, insbesondere, wenn der Kredit für Freiberufler bei einer anderen Bank, als der Hausbank, beantragt wird. Wenn die Prüfung der Einkommensverhältnisse positiv verlaufen ist und auch sonst nichts gegen die Genehmigung für den Kredit für Freiberufler spricht, vergeben einige Banken ohne weitere Probleme das gewünschte Darlehen. Da bei Selbstständigen und Freiberuflern allerdings keine Garantie auf zukünftige Einnahmen bestehen, muss der Antragsteller mit einer höheren Zinslast für den Kredit für Freiberufler rechnen. Die Bank lässt sich damit ihre Risikobereitschaft bezahlen, die sie zweifellos zeigen muss, um einen Kredit für Freiberufler genehmigen zu können. Eine Minderung dieses Risikos kann der Antragsteller in Form einer Sicherheit anbieten. Dazu kann eine vorhandene Immobilie dienen oder andere Vermögenswerte, die den Kredit für Freiberufler absichern. Wenn diese Situation vorliegt, dürfte es weniger Probleme geben. Die meisten Banken und Kreditinstitute sind dazu bereit, einen Kredit für Freiberufler mit Sicherheiten anzubieten, denn dadurch geht zumindest das Kreditinstitut kein nennenswertes Risiko ein. Andernfalls ist das Risiko der Bank als hoch zu bewerten, was unweigerlich für den Antragsteller zu ungünstigen Bedingungen für den Kredit für Freiberufler führt.