Kreditbedarf

Kreditbedarf - der auf der Basis der Planvorbereitung entstehende Finanzbedarf, der nicht aus eigenen Mitteln bzw. Mitteln des Staatshaushalts gedeckt und entsprechend den Bestimmungen über die Kreditgewährung aus Krediten finanziert werden kann. Der Kreditbedarf wird der zuständigen Bank während der Planabstimmung mitgeteilt. Bei diesen Abstimmungen erteilt die Bank eine Kreditzusage, insbesondere bei Grundmittelkrediten. Im Kreditvertrag wird schließlich der gesellschaftlich anerkannte Kreditbedarf festgelegt.