Kreditgenossenschaft

Kreditgenossenschaft - Organisationsform von Geld- und Kreditinstituten, bei der Grundkapital bzw. die Fondserstausstattung in der Regel von den Mitgliedern einer Genossenschaft aufgebracht werden. Die Mitglieder sind auch allein berechtigt, Kredite zu erhalten. Kontoführung und Abwicklung des Zahlungsverkehrs sind auch für Nichtmitglieder möglich. Ihren historischen Ausgangspunkt haben die Kreditgenossenschaft im vormonopolistischen Kapitalismus, wo sie als Selbsthilfeorganisation des städtischen Kleinbürgertums sowie der kleinen und mittleren Bauernschaft entstanden. Nach dem Vorbild der von Schulze-Delitzsch Mitte des 19. Jh. gegr. gewerblichen Kreditgenossenschaft und der von Raiffeisen aufgebauten landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaft entwickelten sich in fast allen kapitalistischen Ländern Kreditgenossenschaft. Sie wurden jedoch bald von den kapitalistischen Geschäftsbanken, bes. den Großbanken, abhängig, betrieben neben dem Geld- und Kreditgeschäft auch das Warengeschäft (z. B. Bezug und Verkauf landwirtschaftlicher Bedarfsartikel) und wandten sich Kapitalmarkttransaktionen zu. Das ging mit einer Konzentration der Kreditgenossenschaft und der Bildung von Dachorganisationen sowie Spitzen- und Clearinginstituten einher. Die Kreditgenossenschaft im heutigen Kapitalismus sind fester Bestandteil des monopolkapitalistischen Bankensystems.