Kreditpolitik

Kreditpolitik - Bestandteil der Finanzpolitik des sozialistischen Staates, die durch die Ziele und Aufgaben seiner Gesamtpolitik bestimmt ist. Die Kreditpolitik ist auf die Lösung der Hauptaufgabe und damit die allseitige Verwirklichung des ökonomischen Grundgesetzes des Sozialismus gerichtet. Sie trägt zur planmäßigen proportionalen Entwicklung der Volkswirtschaft bei, fördert die Intensivierung des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses und unterstützt die bedarfsgerechte Produktion bei hoher volkswirtschaftlicher Effektivität. Die auf der Grundlage der Kreditpolitik durchzuführende Kreditgewährung dient erstrangig der Finanzierung der planmäßigen Produktion und Zirkulation entsprechend dem Bedarf der Bevölkerung an Konsumgütern und Dienstleistungen, dem Bedarf der Volkswirtschaft und zur Realisierung der Außenwirtschaftsbeziehungen unter Beachtung der Erfordernisse der sozialistischen ökonomischen Integration. Die staatlichen Banken fördern mit Vorzugsbedingungen bes. die Initiative der Werktätigen bei der sozialistischen Intensivierung der zusätzlichen Produktion von Konsumgütern und Ersatzteilen; die Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, insbesondere die Förderung des Wohnungsbaus und andere sozialpolitische Maßnahmen; den Ausbau von Dienstleistungen und die bessere Versorgung der Volkswirtschaft, insbesondere mit wichtigen Zulieferungen, und die Bildung von materiellen Reserven. Damit trägt die Kreditpolitik insgesamt zur Intensivierung des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses und zur Erhöhung seiner Effektivität bei. Die Kreditgewährung im Grund- und Umlaufmittelbereich wird deshalb davon abhängig gemacht, ob durch sozialistische Rationalisierung die Kosten gesenkt, die Fonds besser genutzt, Arbeitsplätze eingespart werden und die Produktion ohne aufwendige Neubauten erhöht wird. Ausgehend von der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschaftsund Sozialpolitik trägt die sozialistische Kreditpolitik immer stärker auch durch den direkten Krediteinsatz im Bereich der individuellen und gesellschaftlichen Konsumtion zur Lösung sozialpolitischer Aufgaben bei (Konsumentenkredit, Wohnungsbaufinanzierung). Es entspricht den Grundprinzipien der sozialistischen Kreditpolitik, dass diese den Interessen der Werktätigen dienende Politik in enger Zusammenarbeit mit den Werktätigen und ihren gesellschaftlichen Organisationen durchgeführt wird. Die Hinweise der Werktätigen für die Kreditgewährung müssen voll genutzt werden. Die Ergebnisse der Kreditkontrolle tragen dazu bei, die Werktätigen über wesentliche Fragen der wirtschaftlichen Tätigkeit ihres Betriebes zu informieren und zur Verbesserung der Arbeit anzuregen. -Durch die Gestaltung sozialistischer Beziehungen zwischen der Bank und den Wirtschaftseinheiten im Stadium der Planung und Plandurchführung ist die Übereinstimmung zwischen den gesellschaftlichen Interessen und denen der Kreditnehmer herbeizuführen. Dabei sind die im Fünfjahrplan und im Jahresvolkswirtschaftsplan festgelegten Ziele für die Entwicklung der Volkswirtschaft und die damit verbundenen Aufgaben des Kreditplanes zugrunde zu legen. - Die Kreditpolitik fixiert damit das Ziel sowie die Art der Kreditfinanzierung, Die Banken gewähren Kredite auf der Grundlage des Planes und orientieren sich bereits bei der Planausarbeitung auf die vorrangige Kreditgewährung für effektive Rationalisierungsvorhaben sowie für die Einführung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts.