Kreditprinzipien

Kreditprinzipien - von den Kreditinstituten bei der Kreditgewährung und von den Kreditnehmern bei der Kreditinanspruchnahme einzuhaltende allgemeingültige Bedingungen. Die sozialistischen Kreditprinzipien haben zum Inhalt: a) die planmäßige Zweckgebundenheit des Kredits, die mittels der Geldfondsbildung und -umverteilung auf die Intensivierung des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses und eine bedarfsgerechte Produktion bei hoher volkswirtschaftlicher Effektivität gerichtet ist mit dem Ziel, die Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik allseitig zu er- füllen. Die Zweckgebundenheit des Kredits geht von den Erfordernissen der ökonomischen Gesetze des Sozialismus ebenso aus wie von den objektiven Reproduktionsbedingungen der Kreditnehmer, die sich mit eigenen Mitteln an der Finanzierung der Prozesse und Vorhaben beteiligen; b) die Rückzahlungspflicht des Kredits in Übereinstimmung mit dem planmäßigen Umschlag der Fonds (Kreditbefristung), die neben der Art der Kreditgewährung, -begrenzung bzw. -verweigerung und in Verbindung mit der Kreditverzinsung eine wesentliche Seite der stimulierenden Wirkung des Kredits darstellt; c) die Sicherung der von den Kreditinstituten gewährten Kredite durch realisierbare materielle Werte und finanzielle Garantien durch die Betriebe und wirtschaftsleitenden Organe (Bürgen) als Voraussetzung für die Gestaltung sozialistischer Kreditbeziehungen zwischen den Banken und der Wirtschaft. Bei der Durchsetzung der Kreditprinzipien ist von der vollen Verantwortung der Betriebe und Kombinate für die planmäßige Realisierung ihrer Erzeugnisse und von den objektiv zwischen den Betrieben existierenden Ware-Geld Beziehungen auszugehen.