Kreditsanktionen
Kreditsanktionen - von der kreditgebenden Bank bei Verletzung des Kreditvertrages durch den Kreditnehmer eingeleitete, vertraglich vereinbarte Maßnahmen mit dem Ziel, die Kreditdisziplin und den Zustand der Planmäßigkeit wiederherzustellen. Um Vertragsverletzungen zu verhindern oder zu beseitigen, sind insbesondere die politisch-ideologischen Möglichkeiten zu nutzen und die Werktätigen des Betriebes auf die allseitige Erfüllung des Kreditvertrages zu orientieren. Darüber hinaus ist die Bank berechtigt, die Kreditausreichung z. T. oder vollständig zu verweigern, einen höheren Sanktionszins zu verlangen und den Kredit ganz oder teilweise vorzeitig fällig zu stellen. Die Bank arbeitet bei Kreditsanktionen eng mit, den Werktätigen und gesellschaftlichen Organisationen des Betriebes zusammen. Kreditsanktionen werden rechtzeitig angekündigt und gegebenenfalls auf betrieblichen Rechenschaftslegungen begründet.