Kreditstand

Der Kreditstand besagt die Restschuld, die beim Kreditbetrag abzüglich bereits geleisteter Tilgungsraten am Ende übrig bleibt. In einem juristischen Wirtschaftsdeutsch würde hier gesagt werden, dass Bankbürgschaften für die Wirtschaftsförderung gegenständlich eingeschränkt auf einen Kreditstand an einem bestimmten Stichtag ausgegeben werden.

Dies kann anhand eines Musterbeispiels genau erklärt werden: Wenn zwei Personen einen Kredit in einer variablen Höhe vereinbaren und das mit einer Verzinsung wie bei einem Bankkonto von etwa 4 Prozent in einer taggenauen Berechnung sollte man wie folgt berechnen:

Kreditanfangsstand x 4 (Prozent) x die Tagesanzahl durch 365 (Tage) x 100. Durch die vielen Auszahlungen bei dem Kredit und auch durch die Raten wechselt hier der Kreditstand. Dadurch entstehen sehr viele Geldbewegungen. Allerdings hat man dafür sehr viele kleinere Einzelbeträge, die dann eine Endsumme von X ergeben.