Kreditwürdigkeitsprüfungspflicht

Eine Bank steht in der Pflicht, bevor sie einen Kredit genehmigt eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchzuführen. Damit muss die Bank einen Mindeststandard einhalten, damit der Kredit ausgegeben werden kann. Allerdings betrifft dies nur Kredite, die in einer Höhe von mehr als 750.000 Euro vergeben werden sollen. Dann muss der Kreditnehmer seine kompletten wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen. Eine Bank kann von diesem Offenlegungsrecht auch zurücktreten, wenn Bürgen oder auch Gesellschafter vorhanden sind, die eine Zahlungspflicht mit eingehen.

Oftmals genügt es aber auch bei bestehenden Unternehmen, das diese einen Jahresabschluss vorlegen. Wenn dieser Kredit Konzerne betrifft, dann müssen von allen beteiligten Firmen die Jahresabschlüsse zusammengefasst werden und der Bank vorgelegt werden. Die BaFin muss sich durch Sonderprüfungen davon überzeugen, dass die Institute ihre Vorgehensweisen korrekt einhalten. Das ist heute ein sehr wichtiger Bestandteil für ein sogenanntes Risikomanagement.