Kreditzusage

Im Zusammenhang mit einem Kreditantrag ist eine Kreditzusage für das Kreditinstitut bzw. Bank solange bindend, bis der zugesicherte Betrag ausbezahlt worden ist. Bis es soweit ist, wird die Zusage als offene Kreditzusage bezeichnet. Seitens der Bank wird zwischen einer widerruflichen und einer unwiderruflichen Kreditzusage unterschieden, wobei auch bei der unwiderruflichen Variante der genehmigte Kredit gekündigt werden kann, sofern entsprechende Gründe dafür vorliegen. Wenn es um einen beantragten Konsumentenkredit geht, um eine Autofinanzierung oder einen Ratenkredit, erfolgt die Kreditzusage nach Prüfung der eingereichten Unterlagen. Der Kreditvertrag wird in der Regel erst danach unterschrieben und damit gültig. Anschließend erfolgt die Auszahlung. Eine andere Form von Kreditzusage gibt es beim Dispositionskredit oder einem ähnlichen Rahmenkredit. Hier wird dem Antragsteller ein Kreditrahmen zugesichert, den er nach Bedarf auch teilweise abrufen kann. Eine besondere Form der Kreditzusage findet man im Rahmen der Immobilienfinanzierung. Der Antragsteller legt alle geforderten Unterlagen vor, zu denen auch Nachweise über das Bauvorhaben oder über den geplanten Kauf einer bestimmten Immobilie gehören. Nach Prüfung durch die Bank spricht diese schriftlich eine Zusage aus, die außerdem alle Konditionen enthält, mit denen der Kunde zu rechnen hat. An diese Kreditzusage ist die Bank zunächst gebunden, obwohl noch kein Vertrag zustande gekommen ist. Der Antragsteller kann nach einer Prüfung des Angebots und einem Vergleich mit weiteren Kreditangeboten anderer Banken und Kreditinstitute eine Entscheidung fällen und das Angebot entweder annehmen oder ablehnen. Der Kreditvertrag wird erst wirksam, wenn er aufgrund der Inhalte der Kreditzusage eine rechtlich haltbare Form angenommen hat und von beiden Beteiligten unterschrieben worden ist.