Kündigung der Lebensversicherung

Wenn es für die Kündigung der Lebensversicherung keinen besonderen Grund gibt, sollte der Versicherte über Alternativen zur Vertragsauflösung nachdenken.

Grundsätzlich sollte man einem Versicherten von der Kündigung der Lebensversicherung abraten. Sie ist immer mit finanziellen Verlusten verbunden und das gilt ganz besonders für die ersten vier Jahre der Vertragslaufzeit. Wie hoch die eigenen Verluste bei der Kündigung der Lebensversicherung ausfallen, kann der Kunde selbst feststellen. Im Anhang jeder Lebensversicherungspolice werden die Rückkaufwerte aufgelistet. Der Rückkaufwert ist der Betrag, der dem Versicherten bei der Kündigung der Lebensversicherung ausbezahlt wird. Vergleicht man den Rückkaufwert mit den bisher eingezahlten Beiträgen, ergibt die Differenz den eigenen finanziellen Verlust. Der häufigste Grund für die Kündigung der Lebensversicherung ist ein finanzieller Engpass. Entweder kann der Versicherte die Monatsbeiträge nicht mehr bezahlen oder er benötigt dringend Bargeld. Für beide Fälle können aber alternative Lösungen gefunden werden, die eine Kündigung der Lebensversicherung überflüssig machen. Beitragszahlungen kann man für einen gewissen Zeitraum stunden lassen. Das empfiehlt sich immer dann, wenn der Engpass zeitlich eingegrenzt werden kann. Auch eine dauerhafte Reduzierung des Beitrages ist einer Kündigung der Lebensversicherung vorzuziehen. Schließlich entstehen mit der Kündigung der Lebensversicherung nicht nur finanzielle Nachteile, der Schutz der Hinterbliebenen fällt ebenfalls weg. Eine Lebensversicherung kann auch auf Dauer beitragsfrei gestellt werden. Die Versicherungssumme wird dann zwar entsprechend auf die beitragsfreie Versicherungssumme reduziert, aber der Vertrag bleibt erhalten. Befindet sich in einer Lebensversicherung bereits ein gewisses Vertragsguthaben, kann der Versicherte die Lebensversicherung beleihen. Für das Polizen Darlehen zahlt er Zinsen, aber keine Tilgungsraten.