Billigkeitsentschädigung, Kulanzentschädigung

Liberalitätsentschädigung, Billigkeitsentschädigung, Kulanzentschädigung - von den Versicherungsunternehmen gewährte Entschädigung, für die dem Grunde oder der Höhe nach kein Rechtsanspruch besteht bzw. der Rechtsanspruch zweifelhaft ist. Im Regelfall handelt es sich bei einer Kulanzentschädigung um ein von wirtschaftlich starken Versicherungsnehmern im Konkurrenzkampf erzwungenes Zugeständnis des Versicherers. In Einzelfällen werden Kulanzentschädigung auch das Werbegründen oder aus Gründen der Einsparung von Verwaltungskosten (meist bei Kleinschäden) gewährt.