Kumulierungsgefahr, Kumulierungsrisiko

Kumulierungsgefahr, Kumulierungsrisiko - zusätzliches Risiko (2.), das dem Versicherer aus der räumlichen Anhäufung (Kumulierung) von Risiken erwächst. Versichert z. B. ein Versicherer alle oder eine Vielzahl der Gebäude in dichtbesiedelten Städten und Dörfern gegen Feuerschäden oder in der Tierversicherung große Tierbestände, so erwächst ihm daraus neben dem normalen Risiko eine K der er in geeigneter Form Rechnung tragen muss. Der kapitalistische Versicherer meidet entweder die Kumulierungsgefahr oder hält sie mittels geeigneter Methoden und Kontrollen im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit. Im letzteren Falle bildet er spezielle Reservefonds zur Abdeckung der Kumulierungsgefahr (Katastrophenrückstellung). Der Versicherer kann der Kumulierungsgefahr auch durch Abschluss geeigneter Rückversicherungsverträge begegnen. Im Sozialismus wird, bedingt durch das staatliche Versicherungsmonopol, in den hohen Versicherungsbeständen das Gesetz der großen Zahl voll wirksam. Die Kumulierungsgefahr ist somit Bestandteil des Gesamtrisikos und damit über den Beitrag auch finanziell planbar. Eine besondere Behandlung der Kumulierungsgefahr ist nicht erforderlich. Ausgenommen davon sind solche Risiken, bei denen im Schadenfall ein hoher Bedarf an Valuta auftritt. In solchen Fällen leisten sich die Länder der sozialistischen Staatengemeinschaft über die Rückversicherung gegenseitig kameradschaftliche Hilfe. Auch wird die Kumulierungsgefahr über die Rückversicherung und Retrozession auf dem internationalen Versicherungsmarkt mit abgedeckt.