Kundendienstvertrag

Kundendienstvertrag - Vertrag über Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Erzeugnissen eines Produktionsbetriebes, die an andere Betriebe oder an die Bevölkerung veräußert wurden. Partner des Kundendienstvertrag sind der Produktionsbetrieb oder die Absatzorganisation (Absatz) bzw. der Kundendienstbetrieb des Industriezweiges (Auftraggeber) und ein Reparaturbetrieb, auch Vertragswerkstatt gen. (Auftragnehmer). Durch den Kundendienstvertrag werden vorhandene Reparaturkapazitäten, insbesondere solche des Handwerks, in die Wahrnehmung der Verantwortung der Produktionsbetriebe einbezogen, einen funktionsfähigen Kundendienst für ihre Erzeugnisse zu gewährleisten. Dabei stützen sich die Produktionsbetriebe gegebenenfalls auf die Absatzorganisation bzw. die Kundendienstbetriebe des Industriezweiges. Der Auftraggeber hat die erforderlichen Ersatzteile bereitzustellen und dem Auftragnehmer das vereinbarte Entgelt für solche Reparaturen zu zahlen, durch die Ansprüche auf Nachbesserung im Rahmen der Garantie des Produktionsbetriebes erfüllt werden. Anderenfalls erhält der Auftragnehmer das Entgelt von demjenigen, mit dem er den Reparatur- bzw. Wartungsvertrag (Dienstleistungsvertrag zwischen Bürger und Dienstleistungsbetrieb, Instandhaltungsvertrag) geschlossen hat. Der Auftragnehmer hat die übernommenen Arbeiten durchzuführen und die ihm vom Auftraggeber gelieferten Ersatzteile zu bezahlen, soweit er sie nicht für Garantiereparaturen unentgeltlich erhalten hat.