Ladepflicht

Ladepflicht - gesetzliche Pflicht der Transportkunden und Umschlagbetriebe, den bereitgestellten Transportraum innerhalb der gesetzlichen oder vertraglichen Ladefrist zu be- oder entladen. Ladepflicht besteht im Ladungs- und Stückguttransport. Bei ersterem ist der Transportraum in allen 24 Stunden des Tages und an allen Tagen der Woche zu be- oder entladen, um den Stillstand der Fahrzeuge im volkswirtschaftlichen Interesse möglichst niedrig zu halten. Im Stückgutverkehr bestehen inhaltlich ähnliche Verpflichtungen vor allem für Absender und Empfänger mit regelmäßig größerem Stückgutaufkommen, wenn das die Verkehrsbedingungen verlangen.