Ladeschein

Ladeschein - Nachweis über die Verpflichtung des Frachtführers in der Binnenschifffahrt, das Frachtgut im Bestimmungshafen dem Inhaber des Ladescheins auszuliefern. Im internationalen Binnenschiffsverkehr bestimmt der Ladeschein das Rechtsverhältnis zwischen Frachtführer und Empfänger; er ist ein übertragbares Wertpapier, vergleichbar dem Konnossement in der Seeschifffahrt.